SRC und LRC: Funkscheine erklärt
Welcher Funkschein für welche Geräte und Fahrtgebiete nötig ist.
Worum es geht
Wer an Bord ein Seefunkgerät nutzt, braucht dafür ein Funkbetriebszeugnis. Für Sportboote gibt es vor allem zwei: das SRC (Short Range Certificate) für den UKW-Seefunk und das LRC (Long Range Certificate) für Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenfunk. Für Binnengewässer gibt es zusätzlich das UBI für den Binnenschifffahrtsfunk. Dieser Beitrag erklärt dir, welcher Schein wofür gilt, wie die Prüfung abläuft und was du außer dem Schein noch brauchst.
Das SRC
Das SRC berechtigt zur Teilnahme am UKW-Seefunk auf Sportbooten, einschließlich des digitalen Selektivrufs (DSC) und der Abläufe im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS). UKW reicht je nach Antennenhöhe meist etwa 20 bis 30 Seemeilen weit. Für Küstenreviere, Ostsee, Nordsee und Mittelmeer ist das SRC der richtige Schein. Viele Vercharterer im Ausland verlangen, dass mindestens eine Person an Bord ein Funkzeugnis hat.
Das LRC
Das LRC berechtigt zusätzlich zur Nutzung von Grenzwelle, Kurzwelle und Satellitenfunk im Seefunkdienst. Es richtet sich an Segler, die weit vor der Küste und auf Ozeanen unterwegs sind. Die Prüfung umfasst mehr Technik und Verfahren. Viele machen das LRC im Anschluss an das SRC oder gemeinsam mit ihm.
Welcher Schein für wen?
• Wenn du an der Küste und in Europa segelst: SRC. • Wenn du zusätzlich auf Binnengewässern wie dem Rhein oder den niederländischen Kanälen fährst: SRC plus UBI. • Wenn du über Ozeane segelst und Grenz-, Kurzwelle oder Satellitenfunk an Bord hast: SRC und LRC. • Wenn du nur ein Satellitentelefon für private Gespräche nutzt, brauchst du dafür keinen Funkschein. Für den Seefunkdienst über Satellit aber schon.
Die Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit Fragen aus einem Fragenkatalog und einem praktischen Teil am Funkgerät. Geprüft werden Funkverfahren, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen, DSC-Bedienung und englische Standardphrasen. Ein Teil der Prüfung ist auf Englisch, etwa das Übersetzen eines Funktextes. Die Vorbereitung dauert mit Kurs meist ein Wochenende plus Lernzeit. Abgenommen werden die Prüfungen von beauftragten Prüfungsausschüssen. Prüfe Termine und Voraussetzungen bei deiner Segelschule oder dem zuständigen Prüfungsausschuss.
Was du außer dem Schein brauchst
Nicht nur die Person, auch die Funkanlage braucht eine Zulassung. In Deutschland bekommst du dafür von der Bundesnetzagentur eine Frequenzzuteilung mit Rufzeichen und MMSI, der Rufnummer für DSC. Die MMSI wird ins Funkgerät eingegeben, meist nur einmal möglich. Auch ein AIS-Sender und eine EPIRB werden mit der MMSI verknüpft. Wechselst du das Boot oder baust neue Geräte ein, musst du die Zuteilung aktualisieren.
Typische Fehler
• Funkgerät ohne Zeugnis nutzen: Im Notfall darf jeder funken, im Alltag nicht. • MMSI nicht eingegeben: Dann funktioniert der DSC-Notruf nicht mit deinen Daten. • Funkverfahren vergessen: Wer selten funkt, ist im Ernstfall unsicher. Üben hilft. • Für Binnen das UBI vergessen.
Unser Tipp
Klebe eine Karte mit dem Ablauf eines Notrufs, deiner MMSI, dem Rufzeichen und dem Bootsnamen direkt neben das Funkgerät. Und übe mit deiner Crew einmal pro Saison einen Notruf am ausgeschalteten Gerät. Im Notfall soll jede Person an Bord wissen, wie es geht.
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